Eriksen Stiftung

Satzung

Die Marius Eriksen Stiftung orientiert sich in ihrer Tätigkeit am Einzelnen – individuell, kreativ und unbürokratisch.

Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts nach dem Niedersächsischen Stiftungsgesetz. In ihrer Stiftungssatzung ist der Zweck folgendermaßen niedergelegt:

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Förderung schicksalhaft benachteiligter Menschen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Zu diesen werden solche gezählt, die durch äußere Einwirkungen auf ihre geistige, seelische und/ oder körperliche Integrität und Entwicklung eine Verminderung ihrer Lebenschancen haben hinnehmen müssen. Auch entsprechende Vorsorgemaßnahmen gehören zu diesem Stiftungszweck. Insbesondere sollen Hilfe erhalten:

  • Säuglinge und Kleinkinder, die durch Vernachlässigung, Misshandlung, Aussetzung in ihrer an gesunden Entwicklung gehindert sind,
  • Menschen, die durch schwere Schicksalsschläge (tragischen Verlust enger Bezugpersonen) seelischen Schaden erlitten haben,
  • junge Menschen, die aus familiären Gründen daran gehindert sind, Entwicklungs- und Bildungschancen entsprechend ihren Fähigkeiten und Talenten wahrzunehmen,
  • schließlich soll die Stiftung unheilbar kranken Menschen Hilfe geben für einen würdevollen Abschied vom Leben.

Zur Verwirklichung ihrer Satzungszwecke wird die Stiftung Einzelvorhaben und auch Institutionen fördern, die den vorstehend genannten Zweck nachhaltig verfolgen, insbesondere durch die Vergabe von Geldmitteln aus den Erträgen ihres Vermögens.

Spenden werden ausschließlich – ohne Berücksichtigung von Verwaltungskosten – dem Stiftungszweck zugeführt. Über die satzungsgemäße Vergabe der Stiftungsgelder wacht der Stiftungsbeirat, bestehend aus den in dem vorgenannten Satzungsauszug genannten Personen. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke nur im Raum Weser-Ems.